Unsere Kanzleischwerpunkte sind:
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Unternehmens- und Gewerberrecht
Genauso vielfältig wie Ihr unternehmerische Alltag gestaltet sich auch dessen rechtliches Umfeld. Brisanz hat zum Beispiel beim Gewerberaummietrecht die Frage nach der Umgehung mietvertraglicher Befristungen aufgrund von reinen Formfehlern bei Abschluss oder Verlängerung des Mietvertrags oder unrichtigem Aufmaßes der Mietfläche.
Das Unternehmensrecht zeichnet sich außerdem durch eine Vielzahl besonderer Vertragsformen aus, zu denen Umsatzmieten, Handelsvertererverträge, Franchiseverträge, Vertriebsverträge, Distributionsverträge und alle möglichen anderen Formen von nationalen und internationalen Dienst-, Werk- und Arbeitsverträgen gehören.
Schließlich kommt es auch zu Konflikten zwischen sich störenden Gewerben, wie dies zum Beispiel im Wettbewerbsrecht oder im Nachbarschaftsrecht der Fall ist.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Unternehmensrechts behandelt das Verhältnis zum gewerblichen oder privaten Kunden. In diesem Zusammenhang spielen das AGB-Recht (mit den leidigen Abmahnungen im Online-Recht) oder der Forderungseinzug eine Rolle.
Gegenstand des Gewerberechts ist das Verhältnis des Unternehmens zu den Institutionen des Staates, zum Beispiel bei Fragen der Gewerbeerlaubnis und Gewerbeuntersagung.
Schließlich können Sie mich damit beauftragen, Sie durch den Prozess des Kaufs oder Verkaufs Ihres Unternehmens, dessen Verpachtung oder gar Liquidierung zu lotsen.
Gesellschaftsrecht
Ihre Entscheidung über die passende rechtliche Organisationsform für Unternehmen oder Tochterunternehmen sollte nicht nur von steuerlichen Motivationen geprägt sein. Die richtige Antwort auf die Frage nach der Ordnung, welche sich gemeinschaftlich wirtschaftende Personen geben wollen, ist vielschichtiger und hängt unter anderem von dem Geschäftsgegenstand und seinem Haftungspotential ab. Weiter spielen die Zahl der Gründer, ihre Berufe sowie ihre Aufgaben im Unternehmen und Art sowie Umfang ihres Beitrags zum Geschäftserfolg eine Rolle. Außerdem spielt eine Rolle, ob die Aufnahme von künftigen Geschäftspartnern oder Finanziers zu erwarten ist.
Auch sollte nicht verkannt werden, dass die verschiedenen Rechtsformen einen unterschiedlichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen und auch unterschiedlichen Besteuerungsgrundlagen unterliegen. So vermag eine GmbH zwar generell die Gesellschafter vor einer Haftung für die Gesellschaftsschulden abzuschirmen, weil es sich bei der GmbH um eine eigenständige juristische Person handelt. Andererseits unterliegen die Geschäftsführer in Hinblick auf das ihnen anvertraute Schicksal einer GmbH besonderen Sorgfaltspflichten, insbesondere in der Krise. Auch ist es den Gesellschaftern im täglichen Geschäftsverkehr ohne einen formellen Beschluss über die Ausschüttung einer Dividende nicht möglich, in die Kasse zu greifen, um das Geld für private Zwecke, wie zum Beispiel ein Abendessen, zu verwenden.
Weitere praktisch relevante Probleme aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts betreffen u.a. die Einzahlung und Erhaltung des Stammkapitals einer GmbH, die Anstellung und Haftung des Geschäftsführers, die Rechtsvertretung von Minderheitsgesellschaftern, die Einziehung von Geschäftsanteilen, die Unternehmensfinanzierung durch stille Gesellschaft und die Strafverteidigung bei Insolvenzstraftaten.
Wir beraten auch in Hinblick auf rechtliche Organisationsformen im Nonprofit-Sektor zum Beispiel Verein, Stiftung, gGmbH und e.G.